Es gibt immer mehr Kinder in Deutschland, die in einem Heim aufwachsen. Die Zahl ist von 52.800 im Jahr 2007 auf 81.300 im Jahr 2015 gestiegen. Das geht aus der Kinder- und Jugendhilfestatistik 2017 hervor.

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Damit die Karte kein falsches Bild liefert, haben wir Heimkinder in Bezug zur Anzahl aller Kinder gesetzt. Im Vergleichszeitraum von 2007 bis 2015 ist die Zahl aller Kinder um gut 20 Prozent gestiegen. In Relation dazu gab es im Jahr 2015 indes immer noch 27 Prozent mehr Heimkinder als noch in 2007. Aber: Auch wenn immer mehr Kinder in Heimen leben, sind es insgesamt nicht einmal ein Prozent aller Kinder in Deutschland.

Ausreißer: Bremen 

Unter den Bundesländern ist Bremen Spitzenreiter. Seit 2007 ist der Anteil der Heimkinder hier um knapp 338 Prozent gewachsen. Erst weit danach folgen Bayern und Hamburg mit jeweils rund 95 Prozent mehr Kindern in betreuten Unterkünften. Berlin ist das einzige Bundesland, in dem der Anteil der Heimkinder innerhalb der vergangenen neun Jahre gesunken ist, nämlich um 1,6 Prozent. Das mag gering klingen, ist aber mit Blick auf den Rest Deutschlands enorm.

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Interessanter Blick auf die Zeitskala

In Bremen hat sich die Zahl der Heimkinder von 2009 auf 2010 fast verdoppelt. Bei den anderen Bundesländern lassen sich besondere Sprünge erst später verzeichnen; nämlich von 2014 auf 2015. Die Daten sagen uns nicht, warum das so ist. Vermutlich gibt es einen Zusammenhang mit den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen, die in dieser Zeit nach Deutschland gekommen sind. Von 2014 bis 2015 ist laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Zahl unbegleiteter Minderjähriger deutschlandweit von 4.398 auf 22.255 gestiegen. Für diese Jugendlichen sind die Jugendämter zuständig. Sie nehmen unbegleitete Minderjährige in Obhut und bringen sie häufig in Heimen unter. 

Dauer ist abhängig vom Einzelfall

Eineinhalb Jahre bleibt ein Heimkind im Schnitt in einer Einrichtung betreuten Wohnens. Die Dauer der Unterbringung hängt davon ab, warum die Kinder überhaupt ins Heim gekommen sind. Immer häufiger ist Gewalt der Grund: Im Jahr 2016 haben die deutschen Jugendämter sechs Prozent mehr Verfahren zur Einschätzung der Gefährdung des Kindeswohls eingeleitet als im Vorjahr. Fast 139.000 Kinder wurden darauf untersucht. In mehr als 92.000 Fällen kam heraus, dass entweder eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls vorlag oder drohte oder sonstiger Hilfebedarf bestand. Die Jugendämter haben daraufhin mehr als ein Drittel dieser Kinder und Jugendlichen in Heime oder andere Einrichtungen geschickt.

Rückführung in die Familie hat Priorität

Kinder dürfen nur in absoluten Ausnahmefällen von ihrer Familie getrennt werden. Das bestimmt die Verfassung in Artikel 6: Entweder haben die Erziehungsberechtigten versagt, die Kinder drohen zu verwahrlosen oder ein anderes Gesetz schreibt eine Trennung von Eltern und Kindern vor.

Das Grundgesetz spricht den Eltern aber zunächst einmal ein Grundrecht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder zu. Deswegen ist das erste Ziel einer jeden Heimunterbringung auch die Rückführung des Kindes in seine Ursprungsfamilie. Die Unterbringung in Heimen und anderen Einrichtungen ist immer nur befristet; das Familiengericht darf also nicht anordnen, dass ein Kind dauerhaft von den Eltern getrennt bleibt.

Bundesverfassungsgericht: Kindeswohl ist Maß der Dinge

Das kann zu Problemen führen, wenn das Kind sich zum Beispiel an die Heimumgebung gewöhnt hat, emotionale Bindungen zum neuen Zuhause aufgebaut hat und dann wieder zurück zu den Eltern muss. Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einem regelrechten Hin und Her zwischen Heim und Elternhaus kommen. Das widerspricht aber dem kindlichen Bedürfnis nach Stabilität und Kontinuität und somit dem Kindeswohl.

Ist das in Gefahr, muss der Staat eingreifen – ungeachtet des Erziehungsrechts der Eltern. Um diesem Spannungsfeld gerecht zu werden, muss das Familiengericht jede Entscheidung nach den Interessen des Kindes abwägen. Das ist aber nicht selbstverständlich – erst als sich das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2017 wiederholt mit dem Thema beschäftigt hat, gilt: Das Kindeswohl steht über dem Ziel der Rückführung in die Ursprungsfamilie.

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