Bei der Einkommensungleichheit zwischen Männern und Frauen, Gender Pay Gap genannt, steht Deutschland im EU-Vergleich schlecht da. Die Unterschiede sind nur in Estland und Tschechien noch größer. Der Nachbar Belgien schneidet in diesem Vergleich viel besser ab.

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Ein Beispiel: Im europaweiten Vergleich zählt das Baugewerbe zu den Wirtschaftssektoren in Europa, in denen der Gender Pay Gap die größten Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten aufweist. Auch hier schneidet Belgien besser ab: Verdient ein Mann im deutschen Baugewerbe einen fiktiven Stundenlohn von 50 Euro, bekäme seine Kollegin für die gleiche Arbeit nur 43,45 Euro – ein Gender Pay Gap von 13 Prozent. In Belgien wäre es umgekehrt: Dort würden Frauen knapp vier Euro mehr verdienen als die Männer. Das bedeutet einen negativen Gender Pay Gap von 8 Prozent.

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Nicht nur auf dem Bau verdienen Belgierinnen gleich gut oder besser: Auch an belgischen Schulen liegen die Gehälter von Lehrern und Lehrerinnen fast gleichauf. Gehaltsunterschiede zwischen Männern und Frauen werden im Gegensatz dazu an deutschen Schulen immer größer: Würde ein deutscher Lehrer einen fiktiven Stundenlohn von 100 Euro pro Stunde verdienen, bekäme seine Kollegin nur 87 Euro. Eine belgische Lehrerin bekäme im Gegensatz dazu rund 97 Euro und würde damit nur 3 Euro weniger als ihr männlicher Kollege verdienen.

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Die Bielefelder Soziologin Alexandra Scheele hat zusammen mit Andrea Jochmann-Döll im Rahmen eines EU-Projekts die Lohnungleichheiten in der EU von 2014 bis 2016 untersucht. Sie führen den geringen Gender Pay Gap unter anderem auf das Entgeltgleichheitsgesetz zurück, das Belgien im Jahr 2012 erlassen hat. Das Gesetz sollte die Transparenz bei gezahlten Löhnen weiter erhöhen: „Bei jedem neuen Tarifvertrag wird geprüft, ob durch diesen Diskriminierung herbeigeführt wird“, erklärt Scheele. Durch die Beteiligung der Tarifparteien an derartigen Prüfverfahren sei gleichzeitig die Akzeptanz in der Gesellschaft für das Thema Lohnungleichheit verstärkt worden.

Im März 2017 hat der Deutsche Bundestag ebenfalls ein Entgelttransparenzgesetz verabschiedet. Es garantiert Frauen einen Auskunftsanspruch über die Höhe der gezahlten Löhne, allerdings erst in Betrieben ab 200 Beschäftigten und mit einer Wartezeit von bis zu drei Jahren. „Damit wird jedoch nicht die Tarifstruktur hinterfragt, sondern nur der Einzelfall betrachtet“, so die Wissenschaftlerin. Wichtig sei zudem, dass das Gesetz zukünftig auch auf den gesamten Mittelstand mit weniger Beschäftigten anwendbar sei. Dennoch ist das Gesetz ein wichtiger Schritt: Die erzeugte Transparenz soll die Einkommensungleichheit verringern helfen – und Deutschland vom traurigen drittletzten Platz befreien.

 

Im Text ist immer der unbereinigte Gender Pay Gap gemeint. Auf den Seiten des Statistischen Bundesamts wird erklärt, wie der berechnet wird und sich vom bereinigten Gender Pay Gap unterscheidet.