Millionenschweres Versäumnis

Natura 2000. Was klingt wie Blumendünger, ist ein hochkomplexes EU-Projekt: In Europa entsteht seit 1992 das weltweit größte, multinational koordinierte Umwelt- und Artenschutzgebiet. Nur Niedersachsen hat alle Fristen zur Umsetzung verpasst. Das könnte teuer werden.

Umwelt- und Artenschutz über Grenzen hinweg: Das will die EU mit ihrer Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie erreichen. Aufgrund der beiden 1992 und 1997 erlassenen Richtlinien wurden so genannte FFH-Gebiete und Vogelschutzgebiete ausgewiesen. Wäre es nach der EU-Kommission gegangen, hätten alle Mitgliedsstaaten ihre FFH-Gebiete bis 2010 nicht nur ausgewiesen, sondern auch unter den entsprechenden Schutz gestellt. Das ist aber nicht passiert. Ländern, die die Frist verpassten, gewährte die EU mehrere Verlängerungen. Für Deutschland lief die allerletzte Frist im Dezember 2018 ab. Niedersachsen ist die einzige Region in ganz Europa, die die letzte Frist verpasst hat.

Bereits 2015 hat die EU ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Das könnte bis zu zwölf Millionen Euro an Strafzahlungen kosten, schätzt des Landesumweltministerium in Hannover. Für jeden Tag, den Niedersachsen seit Fristende weiter verstreichen lässt, könnten weitere 800.000 Euro hinzukommen. Täglich.

Umweltminister Olaf Lies, SPD, sieht die Schuld vor allem bei seinem Amtsvorgänger Hans-Heinrich Sander. Der FDP-Politiker war von 2003 bis 2008 niedersächsischer Umweltminister und hatte bei der Umsetzung von Natura 2000 auf Vertragsnaturschutz gesetzt. Der sieht vor, allen Landbewirtschaftern eine Fördersumme zu zahlen, wenn sie sich für einen beschränkten Zeitraum zu mehr Umweltschutz verpflichten. Die EU hält den Vertragsnaturschutz aber für unzureichend. Sander hatte die Verwaltung Niedersachsens außerdem so umgebaut, dass die Naturschutzbehörden auf Kreisebene für die Ausweisung der Natura 2000 Gebiete zuständig sind. Das sorgte für große Unterschiede beim Status der FFH-Gebiete, wie diese Karte zeigt. Während der Landkreis Ammerland seine FFH-Gebiete fast vollständig geschützt hat (98,5%), stand das benachbarte Oldenburg 2017 noch ganz am Anfang (0%).

 

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„Mit der Entscheidung von Minister Sander wurde der landeseinheitliche Naturschutz bewusst ausgehebelt. Das was folgte, war ein Bärendienst für die Naturschutzpolitik in Niedersachsen“, heißt es aus einer der Unteren Naturschutzbehörden.

In den Behörden sieht aber nicht jeder die Verantwortung allein beim ehemaligen Umweltminister. Reinhard Siegert, Vorstand des Bereichs Bau und Umwelt im Landkreis Helmstedt, beklagt auch die mangelnde Unterstützung von Seiten des Umweltministeriums und der amtlichen Behörden im laufenden Verfahren: „Wir haben das Land Niedersachsen gebeten, einige unserer Verordnungsentwürfe zu prüfen, um rechtliche Klarheit zu schaffen, ehe wir im Kreistag mit dem Abstimmungsprozess beginnen. Das war aber nicht möglich.“ Gerade wenn es im Kreistag keine vorhersehbare Mehrheit für den Naturschutz gebe, würden sich die Verfahren hinziehen. „Die Unklare Rechtslage macht es den Gegnern einfacher Widerspruch einzulegen. Die Auseinandersetzung dauert eben“, sagt Siegert.

„Der niedersächsische Weg ist arbeitsintensiv, aber bürgernah“, verteidigte Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, das Verfahren noch Ende 2018.  Arbeitsintensiv stimmt, heißt es aus der Naturschutzbehörde im Kreis Harburg. Auch hier koste vor allem der politisch gewünschte Dialog mit Betroffenen Zeit. „Solche Verfahren kann eine Naturschutzbehörde nicht mal eben so nebenbei erledigen“, bestätigt auch Robert Sprenger, Leiter des Fachdienstes Naturschutz und technischer Umweltschutz bei der Stadt Oldenburg. Der Prozess sei sehr komplex und die Personaldecke dünn, so dass immer wieder Lücken aufträten.

Im Landkreis Ammerland hat man es trotz der widrigen Umstände geschafft, bis 2018 alle offenen Sicherungsverfahren abzuschließen. „Wir haben schon direkt nach der Ausschreibung mit der Sicherung der Gebiete begonnen“, so Jan Hobbibrunken, Leiter des Umweltamtes im Kreis Ammerland. Damals seien die Verfahren noch nicht so komplex gewesen, wie das heute teilweise der Fall sei. „Außerdem handelt es sich bei vielen unserer FFH-Gebiete um Landeswald, dadurch waren die Konflikte mit privaten Nutzern von vornherein nicht so groß, wie das anderswo vielleicht der Fall war.“ 

Der Naturschutzbund Niedersachsen (NABU) fordert angesichts der großen Unterschiede zwischen den Kreisen sofort höhere Investitionen in den Umweltschutz und vor allem eine Aufstockung des Personals. Reinhard Sieger aus Helmstedt winkt ab: „Die Verfahren sind so komplex, da dauert es über ein Jahr bis ein neuer Mitarbeitet so eingearbeitet ist, dass er selbstständig arbeiten kann. Das Fachpersonal, das wir bräuchten, gibt es ad hock ja gar nicht.“

Derweil tickt weiter die Uhr. Nachdem die EU 2015 bereits das Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet hat, folgte im Januar 2019 ein scharfes Aufforderungsschreiben. Aus Sicht der EU-Kommission hat Deutschland es nicht geschafft, auch nur ein einziges FFH-Gebiet mit ausreichendem Artenschutz zu versehen. Während Niedersachsen noch nicht einmal alle Gebiete gesichert hat, haben die übrigen Bundesländer beim festlegen von Schutzmaßnahmen geschlampt.  „Momentan gibt es in Deutschland kein einziges FFH-Gebiet, dass EU-konform gesichert ist“, sagt auch Holger Buschmann, Geschäftsführer des NABU in Niedersachsen. Er rechnet noch vor den Europawahlen im Mai mit einer Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof. Das Aufforderungsschreiben lese sich bereits wie eine Anklageschrift und es sei klar, dass Deutschland die Forderungen der Kommission in naher Zukunft nicht erfüllen könne.