Spion aus der Steckdose

Eigentlich wollte Lisa Meier nur Strom sparen. Sie bestellte im Internet einen sogenannten intelligenten Zähler. Mit Hilfe dieser Geräte und einer dazugehörigen App können Nutzer ihren Stromverbrauch kontrollieren. Viertelstündlich schickte der kleine weiße Kasten die Daten auf Lisas Smartphone. Die Stereoanlage war der erste Energiefresser, den sie so ausmachte. Selbst im Standby schluckte die noch sichtbar Strom. Lisa gewöhnte sich an, die Anlage nach Gebrauch ganz auszuschalten.

Fünf Monate später: Ein junger Mann steht vor Lisas Tür und will ihre kaputte Waschmaschine abholen. Dabei hatte sie niemanden informiert. Woher wusste er, dass ihre Maschine kaputt ist?

Die fiktive Geschichte von Lisa Meier könnte schon bald wahr werden. Noch vor der Sommerpause will das Bundeskabinett über die verpflichtende Einführung von intelligenten Zählern, sogenannten Smart Metern, abstimmen. Schon jetzt liegen die Eckpunkte zum künftigen Einsatz der intelligenten Zähler vor. Die Regierung erhofft sich dadurch, den Zielen der Energiewende ein Stück näher zu kommen. Der Anteil der erneuerbaren Energien soll bis zum Jahr 2030 auf 50 Prozent steigen, heute liegt er bei etwa 13 Prozent. Da erneuerbare Energien aber nur sehr schwer gespeichert werden können und ein flächendeckendes Stromstrassennetz noch nicht existiert, müssen die Stromkonzerne wissen, wo wie viel Energie gebraucht wird, um den Strom flexibel verteilen zu können. Die intelligenten Zähler sollen diese Information künftig bereit stellen und so gewährleisten, dass Netzbetreiber und Stromlieferanten zeitnah über konkrete Daten verfügen.

„Das Datenschutzgesetz ist offen wie ein Scheunentor“

Datenschützer sind angesichts der Vorhaben entsetzt. Die Zähler machen nicht nur den heimischen Stromverbrauch transparent, die Messgeräte leiten die Daten auch an die Netzwerk- und Messstellenbetreiber sowie an Stromkonzerne weiter. Was mit den Daten anschließend geschieht, ist unklar.

„Das Datenschutzgesetz ist offen wie ein Scheunentor“, sagt Moritz Karg, Referent beim Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit. „Unternehmen können sich etwa auf ein ‚berechtigtes Interesse‘ berufen, um Kundendaten zu speichern, zu nutzen oder weiterzugeben.“ Wie man jedoch das ‚berechtigte Interesse‘ verstehe, könne Karg zufolge sehr weit ausgelegt werden. „Wenn Smart Meter eingeführt werden, müssen Kunden damit rechnen, dass zumindest zur Abrechnung ihres Verbrauchs ihre Daten gespeichert werden“, sagt Karg.

Anhand dieser Daten können die Unternehmen leicht auf die Gewohnheiten der Verbraucher schließen. Wann geht der Nutzer zu Bett? ƒGeht er nachts aufs Klo? ƒWie häufig kocht er? ƒWann verlässt er das Haus? ƒWie einfach das geht, zeigt IT-Sicherheitsberater Klaus Müller. Am Beispiel der Stromkurven eines Schweizer Haushaltes liest er ab, welche Geräte wann benutzt wurden, wann die Bewohner zu Hause waren oder wann sie kochten. Die Idee ist simpel: Jedes Gerät verfügt über eine Art Fingerabdruck. Backofen oder Mikrowelle beispielsweise können eindeutig durch ihren kurzen und hohen Energieverbrauch ausgemacht werden. Andere Geräte laufen konstant rund um die Uhr, wie Gefriertruhe oder Kühlschrank. Wie das im Detail funktioniert, zeigen die Grafiken:

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Für Einbrecher sind diese Daten ein gefundenes Fressen. Sie können ablesen, wann die Bewohner nicht zu Hause sind und sie bestehlen. Aber auch Netzwerk- und Messstellenbetreiber und Smart Meter-Hersteller könnten die Daten missbrauchen. Denkbar wäre, dass sie die Daten weiterverkaufen, zum Beispiel an Arbeitgeber. So könnten die kontrollieren, ob der krankgeschriebene Angestellte abends brav schlafen geht oder die ganze Nacht fernsieht.

„Die Verbraucher müssen das Recht haben, keine Verträge eingehen zu müssen, die es Unternehmen erlauben, von ihnen hochauflösende Profile zu erstellen“, fordert Datenschützer Karg. Der Staat müsse den Schutz der Privatsphäre so regeln, dass Unternehmen keine Schlupflöcher haben. „Man darf den Kunden nicht mit der Entscheidung alleine lassen.“

Wer ist betroffen?

Noch wird diskutiert, wer künftig im Rahmen des sogenannten „Versorgungspakets Intelligente Netze“ einen Smart Meter einbauen muss. Klar ist nur die EU-Vorgabe: Bis 2020 sollen 80 Prozent der Verbraucher mit den intelligenten Zählern ausgestattet sein. In Deutschland müssen zunächst aber nur Haushalte ran, deren jährlicher Stromverbrauch die 6.000 Kilowattstunden-Marke überschreitet. Anhand der Durchschnittswerte der letzten drei Jahre wird berechnet, ob ein Haushalt dazugehört. Eine fünfköpfige Familie kann das schaffen.

Wer weniger als 6.000 kWh Strom im Jahr verbraucht, ist vorerst von der Einbaupflicht ausgenommen. Gering-Verbraucher sollen jedoch eine „Light-Version“ installieren, die mittels eines Displays den Stromverbrauch misst und Informationen über den aktuellen Stromverbrauch abruft. Die Messwerte versendet das Gerät jedoch nicht.

Die Daten können direkt vom Smart-Meter-Gerät auf das Smartphone übertragen werden. (Foto: Smapee)

Die Daten können direkt vom Smart-Meter-Gerät auf das Smartphone übertragen werden. (Foto: Smapee)

Die Smart Meter sollen nicht mehr als 100 Euro pro Jahr kosten, 20 Euro wären für die Light-Version zu veranschlagen. „Unverständlich, unübersichtlich und teuer ist das“, findet Holger Schneidewindt, Referent für Energierecht bei der Verbraucherzentrale NRW. Dabei gehe der Abstimmungsprozess nicht einmal durch den Bundestag, sondern bedürfe lediglich einer Stimmenmehrheit im Bundeskabinett. Kritisch sieht der Anwalt auch, dass die neuen Messgeräte den Verbraucher mehr kosten als sie ihm nutzen. „Der Verbraucher wird gezwungen, rund 100 Euro Messentgelt zu zahlen, kann aber das Geld mit Hilfe von Smart Metern gar nicht einsparen. Das passt nicht zusammen.“

Es gibt viel Kritik, aber auch konstruktives Feedback. IT-Sicherheitsberater Klaus Müller will die Datensicherheit der Smart Meter verbessern. Seiner Meinung nach sollten die Daten im heimischen Zähler vor der Weitergabe an den Netzwerkbetreiber zu einem Wert zusammengerechnet werden. „Um eine Stromrechnung zu erstellen, brauchen die Energieunternehmen keine detaillierten Nutzungsprofile.“ Kritiker bemängeln, dass diese Daten leicht manipuliert werden könnten.

Für Lisa Meier würde das bedeuten, dass sie auch in Zukunft selbst den Techniker anrufen muss, wenn die Waschmaschine kaputt ist, aber auch, dass die Waschmaschine nie von selbst läuft, wenn der Strom am günstigsten ist.